OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Schloß Holte-Stukenbrock  |    Beenden

Wahl- bzw. Abstimmungsschein

Info

Sie können die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich bis 07.06.2024 bis 18 Uhr im Rathaus, im Wahlamt - 1. Obergeschoss, beantragen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Den persönlichen Antrag können Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus, erstes Obergeschoss, Raum 129 stellen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt) mit. Es besteht die Möglichkeit, dann auch sofort im Rathaus zu wählen.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihnen auch die Vollmacht auf dem Wahlscheinantrag durch Unterschrift der wahlberechtigten Person erteilt wurde. Oder Sie bringen eine andere schriftliche Vollmacht mit, die dieses umfasst.

Bitte achten Sie anschließend auf den rechtzeitigen Versand bzw. die rechtzeitige Rückgabe Ihres Wahlbriefes. Dieser muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen.